Datenannahmestellen von Verordnungs- und Rechnungsdaten sind die jeweiligen beauftragten Kopfstellen der Spitzenverbände der Krankenkassen. Der Austausch von Verordnungs- und Rechnungsdaten zwischen den Kopfstellen und der DDG ist gewährleistet.
Institutionskennzeichen
Leistungserbringer, welche Daten an die DDG übermitteln, müssen darauf achten, dass das richtige Institutionskennzeichen für die Datenannahmestelle eingetragen wird. Für die DDG GmbH ist für die Daten nach § 300 SGB V ausschließlich folgendes IK zu verwenden: 660510450.
Benötigen Sie weitere Informationen oder haben Fragen zum Datenaustausch?
Unser Servicemanagement Datenaustausch steht Ihnen gerne für die Beantwortung aller datenrelevanten Fragen zur Verfügung.
Tel. 0201 8998-685 oder per E-Mail dta300@ddg-online.de