Gemäß § 301a, 302 SGB V sind Leistungserbringer dazu verpflichtet, ihre Abrechnungen über den Datenaustausch zu übermitteln. Wenn dies nicht geschieht, kann die Rechnung gemäß § 303 SGB V nachträglich erfasst werden, wobei wir von der Krankenkasse dazu berechtigt sind, bis zu 5% des Rechnungsbetrages zu kürzen. Darüber hinaus kann es bei der manuellen Erfassung zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
Unser IK: 660510336
Die DDG GmbH bietet 3 Möglichkeiten zur Datenübermittlung an:
Zur Nutzung dieser beiden Übertragungswege bedarf einer vorherigen Anmeldung. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt zu unserem Datenaustausch Servicemanagement auf (Tel. 0201-8998-619).
Eine grundsätzliche Registrierung für die Datenübermittlung per E-Mail ist nicht erforderlich. Mit Hilfe eines beantragten Verschlüsselungszertifikats im Trust Center der ITSG kann die Übermittlung der Daten an folgende E-Mail-Adresse erfolgen:
dta302@ddg-online.de
Die E-Mail-Adresse ist für alle Datenübermittlungen (§§ 300, 301a, 302 SGB V sowie 105 SGB XI) gültig.
Bitte achten Sie bei der E-Mail-Übertragung auf folgende Punkte:
Alle wichtigen Informationen zu Versionierungen und Änderungen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes: https://gkv-datenaustausch.de.
In unserem FAQ-Bereich haben wir für Sie einige Fragen beantwortet, die uns am häufigsten erreichen. Lesen Sie hier mehr dazu: