• Freundliche Mitarbeiter der DDG

Hinweisgeber

Natürliche Personen, die Hinweise über Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften (soweit die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder Vertretungsorganen dient), Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU Rechtsakte geben, werden hierdurch vor Repressalien geschützt.

Zuständig für die Annahme von Meldungen ist ab dem 03.07.2023 Herr Stefan Jonda.

Telefonische Hinweise nimmt Herr Jonda dann unter der Rufnummer 0201 8998939 entgegen. Unter dieser Durchwahl kann auch ein persönlicher Gesprächstermin mit Herrn Jonda vereinbart werden.
Auf digitalem Wege können Hinweise an die speziell hierfür eingerichtete Adresse: hinweisgeber@ddg-online.de gesendet werden.
Auch in Schriftform nimmt Herr Jonda Hinweise entgegen.

Die Identität der Hinweisgeber wird ausschließlich Herrn Jonda bekannt.

Er wird den Erhalt des Hinweises binnen sieben Tagen bestätigen, prüfen, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG fällt, Kontakt zur hinweisgebenden Person halten und gegebenenfalls um weitere Informationen ersuchen. Er wird angemessene Folgemaßnahmen ergreifen, eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung geben und hierbei geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese mitteilen, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Herr Jonda wird Hinweise unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes dokumentieren. Grundsätzlich wird diese Dokumentation drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern zur Bearbeitung des Hinweises oder aufgrund von Rechtsvorschriften keine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich und angemessen ist.