• Kunde der DDG reicht Rechnung ein

    Wie reiche ich eine Rechnung ein?

    Ganz einfach über uns

Unsere Tipps:

Nie wieder Schwierigkeiten beim Einreichen einer Rechnung

Bei Sammelrechnungen müssen die Rechnungsanlagen generell analog der Rechnungsaufstellung sortiert werden.
Sofern möglich, verwenden Sie bitte wenig Befestigungsmaterial.

Auf Ihrer Rechnung sollten folgende Kennzeichen auf den ersten Blick ersichtlich sein:

  • Zuständige Kostenträger
  • Institutionskennzeichen des Rechnungsstellers (IK)
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsbetrag
  • Angaben über den/die Versicherte/n

Bei einer Abrechnung in elektronischer Form (DA) benötigen wir zusätzlich in schriftlicher Form den Begleitzettel für Urbelege mit folgenden Angaben:

  • Angabe des Kostenträgers
  • Institutionskennzeichen des Rechnungsstellers (IK)
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Ggf. dazugehörige Rechnungsanlagen
  • Die dazugehörigen Rechnungsanlagen sollten analog in der Rechnungsaufstellung aufgeführt werden

Sie rechnen bereits per Datenaustausch ab und möchten an der Beleglosabrechnung teilnehmen? Erfahren Sie alles über Nachhaltige Abrechnungen für:

  • die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132 g SGB V)
  • Pflegehilfsmittel zur selbstständigen Lebensführung / Mobilität – Hausnotrufsysteme (§ 40 Abs. SGB XI)