Die elektronische Verordnung (eVerordnung) für Hilfsmittel markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Sieben große gesetzliche Krankenkassen, darunter die BARMER, haben ein innovatives digitales Verfahren eingeführt, das bereits drei Jahre vor der gesetzlichen Pflichteinführung startet. Das System beginnt mit orthopädischen Hilfsmitteln und Reha-Technik wie Bandagen, Einlagen und Gehhilfen, wobei weitere Produktgruppen folgen sollen.

Prozessablauf

Der vollständig digitale Prozess beginnt in der Arztpraxis mit der Ausstellung der Verordnung, die elektronisch signiert wird. Die Versicherten erhalten die Verordnung direkt auf ihr Smartphone über die App ihrer Krankenkasse. Von dort kann die Verordnung digital an teilnehmende Hilfsmittelerbringer weitergeleitet werden.

Vorteile für Hilfsmittelerbringer

Effizienzsteigerung

Die automatisierte Datenübernahme in die Branchensoftware ermöglicht einen deutlich schlankeren Prozess. Fehlerquellen werden durch automatische Prüflogiken minimiert, wodurch der bisherige Rückfragebedarf, der bei etwa 50% der Papierverordnungen bestand, erheblich reduziert wird.

Prozessoptimierung

- Vollständige digitale Integration in bestehende Systeme

- Automatisierte Datenübernahme

- Reduzierung von Verwaltungsaufwand

- Transparente Bearbeitungsstatus-Verfolgung

Zukunftssicherheit

Das System wurde in Zusammenarbeit mit namhaften Systemanbietern entwickelt und ist auf künftige Erweiterungen ausgelegt. Mit über 35 Millionen jährlichen Verordnungen allein im Bereich orthopädischer Hilfsmittel und Reha-Technik bietet die digitale Lösung erhebliches Optimierungspotential.

Annahme der Abrechnungsdaten durch die die DDG

Für unseren Kunden, die BARMER, nehmen wir die Abrechnungsdaten mit eGD-ID an und verarbeiten sie papierlos weiter. Weitere Informationen finden Sie hier.