• Hände am Laptop DDG

    Datenaustausch

    Alle Informationen auf einen Blick

Informationen zum Datenaustausch

Datenannahmestelle für Sonstige Leistungserbringer nach § 301a, 302 SGB V, Pflegeversicherung nach § 105 SGB XI, sowie für Arzneimittelabrechnungen nach § 300 SGB V

Gemäß § 301a, 302 SGB V sind Leistungserbringer dazu verpflichtet, ihre Abrechnungen über den Datenaustausch zu übermitteln. Wenn dies nicht geschieht, kann die Rechnung gemäß § 303 SGB V nachträglich erfasst werden, wobei wir von der Krankenkasse dazu berechtigt sind, bis zu 5% des Rechnungsbetrages zu kürzen. Darüber hinaus kann es bei der manuellen Erfassung zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Unser IK: 660510336

  • Welche Möglichkeiten zur Datenübermittlung habe ich?

    Die DDG GmbH bietet 3 Möglichkeiten zur Datenübermittlung an:

    • E-Mail
    • SFTP
    • FTAM over IP

  • Wie kann ich eine Datenübermittlung per SFTP oder FTAM over IP vornehmen?

    Zur Nutzung dieser beiden Übertragungswege bedarf einer vorherigen Anmeldung. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt zu unserem Datenaustausch Servicemanagement auf (Tel. 0201-8998-619).

  • Wie kann ich am E-Mail Verfahren teilnehmen und wie lautet die E-Mail Adresse zur Datenübermittlung?

    Eine grundsätzliche Registrierung für die Datenübermittlung per E-Mail ist nicht erforderlich. Mit Hilfe eines beantragten Verschlüsselungszertifikats im Trust Center der ITSG kann die Übermittlung der Daten an folgende E-Mail-Adresse erfolgen:
    dta302@ddg-online.de

    Die E-Mail-Adresse ist für alle Datenübermittlungen (§§ 300, 301a, 302 SGB V sowie 105 SGB XI) gültig.

  • Welche Restriktionen gibt es bei der Datenübermittlung per E-Mail?

    Bitte achten Sie bei der E-Mail-Übertragung auf folgende Punkte:

    • Die Betreffzeile der E-Mail darf nur das Rechnungssteller-IK beinhalten,
    • pro E-Mail darf nur ein Auftrags-/Nutzdatenpaar übertragen werden,
    • ein E-Mail Text ist nicht erforderlich und wird bei der Datenverarbeitung nicht beachtet.

  • Warum erhalte ich beim Datenversand per E-Mail keine Annahmebestätigung?

    • Bitte überprüfen Sie zunächst, ob die korrekte E-Mail-Adresse dta302@ddg-online.de für die Datenlieferung verwendet wurde.
    • Ist unsere Annahmebestätigung eventuell Ihrem SPAM-Ordner zugeordnet worden? Klären Sie dies mit Ihrem Hausinternen EDV-Support oder ihren Systemadministratoren.
    • Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer E-Mail-Adresse. Empfangen andere „Dritte“ von dieser E-Mail-Adresse E-Mails? Können Sie mit dieser E-Mail-Adresse auch E-Mails empfangen?

    Bitte beachten Sie, dass es einige Stunden dauern kann, bis Sie eine Annahmebestätigung erhalten. Wenn Sie am nächsten Tag immer noch keine Bestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Datenaustausch-Servicemanagement (Tel. 0201-8998-619).

  • Wie erhalte ich Kenntnis über die aktuelle Version der technischen Anlage und über die jeweiligen Änderungen?

    Alle wichtigen Informationen zu Versionierungen und Änderungen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes: https://gkv-datenaustausch.de.

Häufig gestellte Fragen

In unserem FAQ-Bereich haben wir für Sie einige Fragen beantwortet, die uns am häufigsten erreichen. Lesen Sie hier mehr dazu: