Ab sofort haben Leistungserbringende der Hebammenhilfe die Möglichkeit, ihre Leistungen von Versicherten digital bestätigen zu lassen. Früher war es erforderlich, dass Versicherte die Leistungen in vielen Bereichen durch Unterschrift quittieren. Diese Bestätigungen mussten zusätzlich zum elektronischen Abrechnungsdatensatz in Papierform bei den Kostenträgern eingereicht werden. Dies führte nicht nur zu unnötigem Aufwand, sondern auch zu Verzögerungen bei der Bezahlung und zu Rechnungskürzungen, da die Angaben auf Papier teilweise nicht mit dem Abrechnungsdatensatz übereinstimmten. Im Gegensatz dazu ist die elektronische Leistungsbestätigung einfacher, schneller und sicherer.
Sie können die eLB für Versicherte der BARMER über die Abrechnungssoftware miya übermitteln. Die Teilnahme an dem neuen Verfahren ist sowohl für Versicherte als auch Leistungserbringende freiwillig.
Ja, bis zur Rechnungsstellung können die Daten korrigiert werden. Eine neue Bestätigung kann ganz einfach angefordert werden.
Am besten direkt nach der Leistungserbringung. Auch für die digitale Übermittlung der Versichertenbestätigung gelten die vertraglichen Regelungen wie für die Leistungsbestätigung in Papierform. Die Versicherte hat die Leistung unverzüglich zu bestätigen.
Nein, das geht nicht. Sobald eine händische Bestätigung innerhalb der Verordnung vorliegt, muss mit dem herkömmlichen Verfahren abgerechnet werden.
Ja, auch bei der elektronischen Leistungsbestätigung kann es zu Absetzungen kommen. Man geht jedoch davon aus, dass das Fehlerpotential durch das neue Verfahren deutlich gesenkt wird.
Das reguläre Verfahren bei Absetzungen bleibt bestehen.
Für weitere Fragen rund um die Beleglosabrechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.